Info zur Bio-Kennzeichnung bei Futtermitteln:
Nach geltendem EU-Recht darf die bekannte EG-Ökoverordnung Nr. 2092/91, die man durch die Kennzeichnung mit dem sechseckigen Biosiegel kennt, nicht auf Tiernahrung angewendet werden. In der Verordnung steht, dass die entsprechend gekennzeichnete Ware “für den menschlichen Verzehr bestimmt” sein muss. Das ist bei Hundefutter nicht der Fall, da sie für den Verzehr durch den Hund bestimmt ist.
Daher hat sich Herrmann´s einem Erzeugerverband angeschlossen, der in seinen Richtlinien noch einmal das festgeschrieben hat, was auch der Überzeugung von Herrmann´s entspricht. Daher tragen alle Produkte das Zeichen des Biokreises. Zudem hat sich Herrmann´s dem Zertifizierungsverfahren einer unabhängigen Kontrollstelle, die auch Humannahrungshersteller untersucht, unterzogen und erhielt ein Zertifikat das an die Richtlinien der EG-Ökoverordnung angelehnt ist.
Lieferanten von Herrmann´s Futtermittel:
Die Rohwaren werden im Wesentlichen von den Herrmannsdorfer Landwerkstätten, Chiemgauer Naturfleisch und Freiland Puten Fahrenzhausen bezogen. Die pflanzlichen Komponenten kommen von Demeter Felderzeugnissen. |